Expertise
Im Falle von Mängeln oder bereits vorhandenen Schäden benötigt die Bauherrschaft professionelle, objektive und neutrale Gutachten.
Grundsätzlich unterscheidet man im Regelfall zwischen drei verschiedenen Expertisenarten:
Die Privatexpertise
Ein Bauherr wünscht eine Bestandesaufnahme, die Abklärung der Ursache(n), eine Abschätzung der Kosten infolge des Mangels/Schadens sowie die Eruierung des/der Verursacher.
Die Versicherungsexpertise
Die Versicherung(en) einer oder mehrerer Parteien wünscht eine Bestandesaufnahme, die Abklärung der Ursache(n), eine Abschätzung der Behebungskosten sowie die Eruierung des/der Verursacher.
Die Gerichtsexpertise
Ein Gericht zieht einen Experten für die Bestandesaufnahme zur Abklärung der Ursache(n) bei, um in einem Gerichtsfall beurteilen zu können.